CactusPodcast: Episode 01 – Pflanzenpass

Mein Name ist Ulrich Haage und ich rede heute über: den neuen Pflanzenpass
Nein, das ist nicht sowas wie ein Kinderausweis für Blumen.
Der neue Pflanzenpass – ein gemeines Knallerthema – Warum ist das jetzt ausgerechnet wichtig? 
Wenn ich den Text des neuen Gesetzes genau liest, bekomme ich den Verdacht, dass seit heute früh um 0.00 Uhr viele Gärtner ein Problem haben. Wenn sich die Informationen bestätigen, die ich erhalten habe, dann sieht es für die vielen privaten Pflanzenfreunde die auf Plattformen wie ebay oder Amazon ihre Pflanzen verkaufen genauso schlimm aus, denn ab heute handeln sie illegal.
 
Wie das kommt, warum – und was jetzt zu tun ist – darum geht es heute im CactusPodcast. 
 
Und: das Thema Pflanzenpass wird sich in den nächsten Monaten noch viel bewegen – deswegen ist es eine gute Idee, immer ein Auge auf die Updates am Ende dieses Beitrags zu haben.

CactusPodcast Episode 001 - Pflanzenpass - brisante Änderungen

von Ulrich Haage | Kaktusgärtner, Blogger und Podcaster | CactusPodcast

Für wen ist diese Episode interessant?

Kakteenfreunde, Sukkulentensammler, alle Pflanzenfreunde die Pflanzen verkaufen, verschenken, tauschen, alle Pflanzenversender, jeder Gärtner der seine Pflanzen nicht  persönlich an den Endkunden verkauft.
Alle meine Informationen betreffen den Geltungsbereich Deutschland. 
Auch wenn es sich um EU-Recht handelt kann ich nichts über die Umsetzung in anderen EU-Staaten sagen.

Vorweg: 

Ich kann und möchte hier keine – wie auch immer geartete – rechtliche Beratung geben. Die Verordnung ist noch sehr jung – für alle Beteiligte. Einige Informationen sind auch für mich noch unklar oder wiedersprüchlich, anderes wird sich auch erst in der Praxis bewähren müssen, vielleicht ist der eine oder andere Fall noch gar nicht bedacht – und nicht zuletzt kann ich etwas missverstanden haben. 
Ich habe einige gravierende Änderungen in dem Prozess erlebt, Dinge die zu Beginn kategorisch ausgeschlossen wurden sind aber in die Beratung gekommen und wurden dann mit Anpassungen übernommen.
Deswegen sind alle hier gegebene Informationen immer als vorläufig zu betrachten.
Mir wäre es eine große Freude, wenn wir eine Umsetzung auf die Reihe bekommen, die das Ziel erreicht Pflanzen und Umwelt zu schützen und auch eine einfache Umsetzung ermöglicht.
 

Deswegen hilft in allen Fällen: 

  • keine Panik – Ruhe bewahren, es wird nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird
  • vor dem schimpfen erstmal nachfragen
  • das Gespräch mit den zuständigen Behörden suchen

Die Vorgeschichte

Gesetze kommen manchmal still und leise – so auch in diesem Fall. Dabei ist das ganze nicht neu. Gesetz? – eigentlich ist es eine Verordnung die in nationales Recht umgesetzt wird. Am 26. Oktober 2016 haben sich die Regierungen in Brüssel in der Verordnung 2016/2031 auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt, um die Menschen, aber auch unsere Umwelt, Pflanzen, Wälder, Ökosysteme – alles was um uns herum lebt gegen sogenannte „Unionsquarantäneschädlinge“ zu schützen. (Der Ursprung dieser Bemühungen geht übrigens bis ins Jahr 1951 zurück – da gab es die EU noch gar nicht)
Ich mache mich gern vorher schlau, damit ich mir eine Meinung bilden kann, ich erlebe es viel zu oft, dass es Aufreger und böse Diskussionen gibt, mit Menschen, die zwar eine Meinung habe, aber kaum etwas vom Hintergrund wissen. 
Mich beschäftigt das neue Pflanzenpassgesetz schon seit 2018. Und ich bin heilfroh, rechtzeitig davon erfahren zu haben – deswegen hatte ich die Chance einige Bedenken und Gedanken in die Arbeitsgruppe mitgeben zu können.

Warum Pflanzenpass – und wozu der ganze Aufwand?

Uns alle erwartet ein bürokratischer Mehraufwand – aber wofür soll das eigentlich gut sein? 
Wir haben vielleicht noch die EHEC aus dem Jahr 2011 in Erinnerung. Auch der Asiatische Moschusbockkäfer oder Laubbockkäfer sind bekannter. Weniger in die Öffentlichkeit gekommen ist das Auftreten von Xylella. 
Bei verschiedenen Schädlingen sind die Folgen vorher kaum abschätzbar. Nicht für die Menschen, nicht für die Umwelt – und letztlich auch nicht für den Gärtner – denn für eine Gärtnerei kann es das Aus bedeuten. Ein Bockkäfer in einer Baumschule … da braucht man nicht mehr viel Phantasie. 
Und genau das ist der Punkt. Diese „Unionsquarantäneschädlinge“ zeichnen sich dadurch aus, dass sie Schäden anrichten und sich fast ungebremst verbreiten. Unsere Waschbären, die diesen Sommer ganz possierlich durch unsere Gewächshäuser geturnt sind, sind zwar nicht als gefährlich eingestuft, aber einige von diesen zerstörerischen Qualitäten haben die auch. Aber zurück zum Unionsquarantäneschädling.
Meist haben die keine natürlichen Gegenspieler. Oder das Umfeld ist für sie so günstig, dass die Natur den Bestand nicht reguliert. Und wenn hier niemand eingreift, führt das zur ungebremsten Verbreitung. 
Darin steckt eine ganze Menge Unwägbarkeit oder Gefahr. 
Der Pflanzenpass soll dafür sorgen, dass beim Auftreten eines Quarantäneschädlings schnell und zielgerichtet reagiert werden kann. Durch den Pflanzenpass wird im Ernstfall die Herkunft der Pflanze – und des Schädlings und der Weg der Verbreitung nachvollziehbar. 
Für mich ist der Pflanzenpass so etwas wie die Hotline zur Feuerwehr. 
 

Was passiert ab heute konkret?

  • jeder der Pflanzen „verbringt“ braucht künftig eine Pflanzenpassnummer – die bekomme ich von meiner Pflanzengesundheitsbehörde (siehe Shownotes unten)
  • jede Pflanzenbewegung muß von einem Pflanzenpass begleitet werden (siehe auch verbringen) Saatgut ist bis auf einige Ausnahmen nicht pflanzenpasspflichtig
  • der Pflanzenpass muß für drei Jahre aufbewahrt werden
 

Der Pflanzenpass im Detail

Im Gesetz steht: ab dem 14.12.2019 muß jedes verbringen von Pflanzen mit einem Pflanzenpass begleitet werden. Deswegen muß jede Person und jedes Unternehmen das Pflanzen „verbringt“ bei seiner zuständigen Landesbehörden seine Pflanzenpass-Nummer beantragen. 
Der Pflanzenpass wird beim Verkauf (oder „Verbringen“) an der Pflanze angebracht. Meist geschieht das durch ein Etikett an Pflanze oder Verpackungseinheit. 
Danach muß der Pflanzenpass für drei Jahre aufbewahrt werden. 
So soll sichergestellt werden, dass die Herkunft einer Pflanze immer nachvollziehbar ist. 
 
Zuständig sind die Pflanzenschutz-Landesbehörden, eine Liste gibt es in den Shownotes. 
Viele Informationen habe ich aus dem Informationssystem der Pflanzenschutzdienste geholt – Link in den Shownotes.
Darüber steht noch die Koordination durch das JKI (Julius-Kühn-Institut) – auch dazu gibt es Links in den Shownotes.
 

Geltungsbereich 

alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und die Schweiz. Für die Ausfuhr in die Schweiz oder nach Norwegen brauchten wir zwar auch bisher einen Pflanzenpass – aber das ist eine andere Baustelle, das hat in erster Linie mit dem Thema Artenschutz zu tun.
Auch wenn der Pflanzenpass ein amtliches Dokument ist darf er auch handschriftlich ausgestellt werden. Die Form verlangt allerdings die Europa-Flagge auf dem Etikett. Ob die dann auch handgemalt werden darf habe ich noch nicht herausgefunden. 
 
Auf den Pflanzenpass gehören nur ein paar Informationen:
  • die Europa-Flagge (blau mit gelben Sternen, oder Schwarz/weiß) oben links
  • das Wort Plant Passport – oder Pflanzenpass im deutschen Sprachraum oben rechts
  • unter A: der botanische Name der Pflanze
  • unter B: die Pflanzenpassnummer
  • unter C: eine Bezeichnung zur Nachverfolgung (z. B. Rechnungsnummer)
  • unter D: das Herkunftsland
Eigentlich ganz einfach. Fast.
 

Aufbewahrungspflicht

Der Pflanzenpass muß ab Lieferung drei Jahre aufbewahrt werden. 
Jede Sendung von Kakteen-Haage hatte auch bisher schon eine Rechnung beiliegen, auf der in der Mitte unten die Pflanzenpassnummer zu finden war. Damit galt die Rechnung zugleich als Pflanzepass. 
In Zukunft wird das etwas größer und deutlicher sichtbar sein. Die Rechnung – und der Pflanzenpass müssen für drei Jahre aufbewahrt werden. 
Tipp: Die Rechnung aufzubewahren ist ohnehin eine gute Idee, denn die Rechnung gilt auch als Erwerbsnachweis für CITES-Pflanzen die dem Artenschutz unterliegen.
Und: wer keine Pflanze bestellt – braucht natürlich auch keinen Pflanzenpass.
 

CactusPodcast

Mißverständliches – ein Klärungsversuch

Wie so oft gibt es Interpretationsspielräume oder nicht so ganz eindeutig definiertes. 
 

„Verbringen“ – was bedeutet das?

Ich schaue bewusst nicht ins Steuerrecht sondern versuche es einfach zu erklären. Meist haben wir nur den Verkauf einer Pflanze im Blick. Das reicht aber nicht, denn die Pflanzenpasspflicht betrifft aber auch den Tausch, das verschenken und vermutlich ist auch der Verleih davon betroffen (z. B. Kübelpflanzen die ein Gärtner an ein Restaurant oder eine Messe leiht). Im Zweifel empfehle ich dazu noch einmal eine Nachfrage bei der Behörde. 
 

Für wen ist das ganze relevant? 

Erstmal die Ausnahmen -wer braucht keinen Pflanzenpass: 
  • jeder der seine Pflanzen direkt an den Endkunden verkauft braucht keinen Pflanzenpass. Das kann ein Gärtner auf dem Marktstand sein, ein Kakteensammler, der seine Pflanzen auf einer Kakteenbörse anbietet, ein Bauer der Gemüsejungpflanzen im Hofladen verkauft, oder ein Gartencenter. Faustregel: kann ich meinem Kunden in die Augen schauen, die Pflanze in die Hand drücken (bitte vorsichtig bei Kakteen!) – dann ist kein Pflanzenpass nötig. Für unsere Pflanzen die wir im Gewächshaus verkaufen gibt es keinen Pflanzenpass.
  • Speditionen oder Paketdienste
 

Unternehmer oder Privatperson?

Auf den ersten Blick schien es für mich so, als betrifft die Regelung nur Gärtner. Warum sollten denn auch Privatpersonen betroffen sein?
Im Text wird meist das „Unternehmen“ erwähnt. Deswegen bin ich bis vor kurzem davon ausgegangen: alles klar – alle Gärtner müssen ran. Allerdings seht im Gesetz auch: „bei jedem verbringen von Pflanzen“. Das hat mich verwundert, deswegen hab ich vor kurzem noch einmal bei unserem Pflanzenschutzdienst ganz konkret nachgefragt: 
 
„Gilt die Regelung auch für Pflanzen Verkäufer auf ebay und Co? Ich habe dort gestern allein etwa 45.000 Treffer unter dem Stichwort „Kakteen“ gefunden. (das sind natürlich nicht alles Pflanzen)“
Die Antwort kam klar und schnörkellos: 
„Ja, natürlich!“. 
Ich wollte alle meine Zweifel ausgeräumt haben und hakte nach: „aber doch nur für als gewerblich registrierte Anbieter?“ 
„Nein. Im Text steht eindeutig: jede Verbringung und im speziellen im Fernabsatz“
„Das bedeutet konkret: eigentlich müssen die vielen privaten Anbieter jetzt ganz fix eine Pflanzenpassnummer bekommen. Aber wie sollen die eigentlich davon überhaupt erfahren? Werden die über ebay oder Amazon dazu informiert?“
 
… das ist zumindest bisher nicht der Fall – und wenigstens bei uns in Thüringen kann ich mir schlecht vorstellen, wie das auf die schnelle funktionieren soll. 

Sofortige Umsetzung nicht in Sicht

Allein die Vergabe der Pflanzenpassnummern erscheint mir im Moment personell kaum umsetzbar. Und auch eine Kontrolle der Umsetzung ist nicht das erste Ziel. Das entspannt die Situation für alle Seiten und gibt etwas Zeit für die Vorbereitung. Möglicherweise ist gerade in diesem brisanten Punkt noch einiges in Bewegung und nicht alle Messen gesungen.
Ich beobachte das weiter und gebe weiter, wenn sich etwas neues entwickelt. Es kann gut sein, das dieser Podcast in der nächsten Woche schon wieder out of Date ist – deswegen lohnt es sich, die Seite zu dieser Episode im Blick zu behalten. Wenn es etwas neues gibt, dann steht das im cactusblog, oder unter www.kakteen-haage.de/pflanzenpass. 
Warum kann ich damit so entspannt umgehen? Der Hintergrund ist einfach: wir haben unsere Pflanzenpassnummer schon jahrelang, unsere Gewächshäuser werden regelmäßig überprüft, wir kennen die Prozedur. Das was mit der neuen Verordnung Neues kommen wird, das werden wir lösen können. Ich bin da sehr zuversichtlich und froh, denn die Zusammenarbeit mit unseren Behörden in Thüringen ist sehr konstruktiv – an der Stelle ein dickes DANKE an die Kollegen vom Thüringer Pflanzenschutzdienst.

Was ist jetzt zu tun?

  • keine Panik – speziell den privaten, nicht gewerblichen Anbietern empfehle ich erstmal eine konkrete und schriftliche Aussage der zuständigen Behörden abzuwarten (es ist nicht ausgeschlossen, das der Geltungsbereich doch nur auf das gewerbliche beschränkt wird – und ich habe den Satz gelesen: „Die Aktualisierung von Detaildaten kann bis spätestens 13. März 2020 nachgereicht werden“.)
  • bei der Landesbehörde anklopfen und erfragen, ob und wie eine Pflanzenpassnummer vergeben wird
  • künftig beim verbringen von Pflanzen den Pflanzenpass anbringen
  • Pflanzenpass für drei Jahre nach Erhalt aufbewahren. 
Je länger ich mit damit beschäftige, desto mehr und komplexe Informationen kommen zusammen – und auch neue Fragen – darum mache ich hier erstmal Schluß mit der heutigen Episode zum Pflanzenpass.
Ich gebe gern mein Wissen zum Thema Pflanzenpass weiter – ich kann Fragen dazu zwar nicht verbindlich beantworten, aber ich kann diese sammeln und mich erkundigen. Im Zweifel ist Geduld und die regional zuständige Behörde der beste Anlaufpunkt. 
 

Zusammenfassung 

Ab dem 14.12.2019 ist der Pflanzenpass vorgeschrieben wenn Pflanzen verbracht werden. Deswegen:
 

Obacht für alle 

die Pflanzen verkaufen, verschenken, verleihen, verschicken – egal ob gewerblich oder privat 
 

Entwarnung 

für alle die direkt an den Endverbraucher verkaufen. Direkt heißt: ich stehe dem Kunden persönlich gegenüber, am Marktstand, in der Gärtnerei, auf einer Pflanzenbörse, im Gartencenter. (Fernabsatz: also Internethandel und jede Form von Versand ist pflanzenpasspflichtig)
 
Meine Pflanzenpassnummer bekomme ich von der Pflanzengesundheitsbehörde meines Bundeslandes.
 

Fragen zum Pflanzenpass?

Einfach posten in den Kommentaren unter www.cactusblog.de/cactuspodcast01-pflanzenpass/ 
 
Puhhh! Das war die Episode 1 im Cactuspodcast – diesmal mit etwa einer Woche konzentrierter Vorbereitungszeit. Und trotzdem bin ich mir sicher, da warten noch einige Veränderungen auf uns.
Ich furchtbar neugierig, wie der Cactuspodcast draußen in der Welt ankommt freue mich über ein Feedback – hier in den Kommentaren, oder auf Facebook, oder Instagram – und wenn wir den Weg zu iTunes geschafft haben – dann natürlich am liebsten dort.
 
Es ist Samstag, 14. Dezember 2019, Sternzeit 15:52 Uhr – und es wird höchste Zeit im Wohnzimmer die dritte Kerze auf dem Adventskranz anzuzünden.
Bis zum nächsten mal im CactusPodcast. Dann geht es um meine Lieblingsfreunde: die Wollläuse. Damit starten wir gleich eine kleine Miniserie zum Thema Winterschädlinge. 
Wir hören uns!

Update

16.12.2019
Wir hören uns schneller als erwartet – denn ich kann schon einen ersten Nachtrag liefern: 
Etwas Geduld zu haben hat sich schon bewährt: 
Es ist Montag, 16. Dezember und die Frage, ob Anbieter auf Amazon und ebay künftig einen Pflanzenpass benötigen ist zurück in die große Beratungsrunde gegangen – und damit steigen die Chancen dass es Entwarnung gibt für alle privaten Pflanzenfreunde.
Es bleibt also erstmal spannend – und ich empfehle die Arbeitsweise der englischen Gärtner: „first enjoy a cup of tea“. 
 
Nachtrag 4.2.2020
Ein spannendes Update kommt von der anderen Seite des Kanals – aus Großbrittanien. Auch wenn das Thema Brexit gerade andere Signale setzt – oder vielleicht auch gerade deswegen:
wie sieht das Thema Pflanzenpass eigentlich aus der Perspektive aus einem anderen Land aus – und auch – welche Informationen sind vielleicht auch für Pflanzenfreunde und unsere Kunden im Vereinigten Königreich relevant.
Jane Perrone aus dem Pflanzen Podcast „On the Ledge“ unterhält sich mit UK Plant Health Chief Nicola Spence über das Thema Pflanzenpass – und trägt eine Menge interessanter Informationen zusammen. Hier geht’s zur Bonus-Episode über den Pflanzenpass in „On the Ledge“
Diese Informationen geben auch einen Blick auf mögliche Wege für die künftigen Umgang in Deutschland.
 
Schauen wir mal wie es weiter geht!  
 

Shownotes:

Alle Informationen aus dem CactusPodcast Episode 01 zum Thema Pflanzenpass hier noch einmal auf einen Blick
 
EU-Verordnung vom 26.10.2016 über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen … Link
Formale Anforderungen an den Pflanzenpass – Durchführungsverordnung (EU) 2017/2313 (PDF)
spezielle Hinweise zur Kennzeichnung für Gärtner die an Landgard liefern
So sieht der Pflanzenpass aus: (vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie – Link)
Informationen der Deutschen Kakteengesellschaft zum Pflanzenpass für Kakteenfreunde
Ein Bericht des Bayerischen Fernsehen über den Asiatischen Bockkäfer:
 
Und zuletzt noch die Liste mit den Pflanzenschutzdiensten der Bundesländer (Auswahl, hier ist noch der Link zur vollständigen Liste mit der ich gern arbeite) 

Baden-Württemberg

Regierungspräsidium Stuttgart
Pflanzenschutzdienst
Postfach 80 07 09, 70507 Stuttgart
Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart
Tel.: 0711 904-13000; Fax: 0711 904-11190
E-Mail: Abteilung3@rps.bwl.de
www.rp.baden-wuerttemberg.de

Bayern

Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Pflanzenschutz
Lange Point 10, 85354 Freising
Tel.: 08161 71-0; Fax: 08161 71-5735
E-Mail: ips@LfL.bayern.de
www.LfL.bayern.de/ips

Berlin

Pflanzenschutzamt Berlin
Mohriner Allee 137, 12347 Berlin
Tel.: 030 700006-0; Fax: 030 700006-255
E-Mail: pflanzenschutzamt@senuvk.berlin.de
https://www.berlin.de/senuvk/pflanzenschutz/pflanzenschutzamt

Brandenburg

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)
Pflanzenschutzdienst
Müllroser Chaussee 54, 15236 Frankfurt/Oder
Tel.: 0335 560-2101; Fax: 0335 560-2113
E-Mail: psdwarnhinweise@LELF.brandenburg.de
www.lelf.brandenburg.de

Bremen

Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVET)
Pflanzenschutzdienst
Lötzener Str. 3, 28207 Bremen
Tel.: 0421 361-89204, Fax: 0421 361-16644
E-Mail: office.pshb@lmtvet.bremen.de
www.lmtvet.bremen.de

Hamburg

Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
Pflanzengesundheitskontrolle, Pflanzenschutzamt Hamburg, Pflanzenschutzdienst
Brennerhof 123, 22113 Hamburg
Tel.: 040 42841-5203, Fax: 040 42841-5290
E-Mail: pflanzengesundheit@bwvi.hamburg.de
www.hamburg.de/wirtschaft/service-pflanzenschutz

Hessen

Regierungspräsidium Gießen
Pflanzenschutzdienst (Dez:51.4)
Schanzenfeldstr. 8-10, 35578 Wetzlar
Tel.: 0641 303 5227,
Fax: 0641 327 644 504
Email: psd-wetzlar@rpgi.hessen.de
www.pflanzenschutzdienst.rp-giessen.de

Mecklenburg-Vorpommern

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF)
Abt. 4: Pflanzenschutzdienst
Graf-Lippe-Str. 1, 18059 Rostock
Tel.: 0381 4035-0, Fax: 0381 4922 665
E-Mail: pflanzenschutzdienst@lallf.mvnet.de
www.lallf.de

Niedersachsen

Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Pflanzenschutzamt (Hannover)
Postfach 91 08 10, 30428 Hannover
Wunstorfer Landstraße 9, 30453 Hannover
Tel.: 0511 4005-0; Fax: 0511 4005-2120
E-Mail: pflanzenschutzamt@lwk-niedersachsen.de
www.lwk-niedersachsen.de

Nordrhein-Westfalen

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Pflanzenschutzdienst
Gartenstraße 11, 50765 Köln-Auweiler
Tel.: 0221 5340-401, Fax: 0221 5340-402
E-Mail: pflanzenschutzdienst@lwk.nrw.de
www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/pflanzenschutz

Rheinland-Pfalz

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Stiftsstraße 9
55116 Mainz
Telefon: 06131 / 16-0
Telefax: 06131 / 16-2100
E-Mail: poststelle@mwvlw.rlp.de
www.mwvlw.rlp.de

Saarland

Landwirtschaftskammer für das Saarland
Pflanzenschutzdienst
In der Kolling 11, 66450 Bexbach
Tel.: 06826 82895-0; Fax: 06826 82895-60
E-Mail: poststelle@lwk-saarland.de
www.lwk-saarland.de/pflanze

Sachsen

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Abt. 7 – Pflanzliche Erzeugung
Postfach 54 01 37, 01311 Dresden
Waldheimer Straße 219, 01683 Nossen
Tel.: 035242 631 0; Fax: 035242 631 7099
E-Mail: abt7.lfulg@smul.sachsen.de
www.smul.sachsen.de/lfulg

Sachsen-Anhalt

Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG)
Dezernat 23 – Pflanzenschutz
Strenzfelder Allee 22, 06406 Bernburg
Tel.: 03471 334-0; Fax: 03471 334-105
E-Mail: pflanzenschutz@llg.mule.sachsen-anhalt.de
www.llg.sachsen-anhalt.de

Schleswig-Holstein

Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

Abteilung Pflanzenbau, Pflanzenschutz und Umwelt
Fachbereich 33 – Pflanzenschutz
Grüner Kamp 15-17, 24768 Rendsburg
Tel.: 04331 9453-0, Fax: 04331 9453-389
E-Mail: psd-Rendsburg@lksh.de
www.lksh.de

Thüringen

Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (TLL)
Referat 410 – Pflanzenschutz
Kühnhäuser Straße 101
99090 Erfurt
Tel.: 0361 55068-0, Fax: 0361 55068-140
E-Mail: pflanzenschutz@tll.thueringen.de
www.thueringen.de/th9/tll/pflanzenproduktion/pflanzenschutz 

 

… und ich freu mich auf mehr in Kürze hier vom CactusPodcast!

Über den Autor

Kaktusgärtner bei Kakteen-Haage | Website | + posts

im Podcast seit 2019

Blogger seit 2005,

Kaktusgärtner aus Passion - seit 1970,

... in einer Familie von Kaktusgärtnern seit 1822

... und Gärtner in der Blumenstadt Erfurt seit 1685