CactusPodcast: Episode 01 – Pflanzenpass
CactusPodcast Episode 001 - Pflanzenpass - brisante Änderungen
Für wen ist diese Episode interessant?
Vorweg:
Deswegen hilft in allen Fällen:
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keine Panik – Ruhe bewahren, es wird nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird
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vor dem schimpfen erstmal nachfragen
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das Gespräch mit den zuständigen Behörden suchen
Die Vorgeschichte
Warum Pflanzenpass – und wozu der ganze Aufwand?
Was passiert ab heute konkret?
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jeder der Pflanzen „verbringt“ braucht künftig eine Pflanzenpassnummer – die bekomme ich von meiner Pflanzengesundheitsbehörde (siehe Shownotes unten)
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jede Pflanzenbewegung muß von einem Pflanzenpass begleitet werden (siehe auch verbringen) Saatgut ist bis auf einige Ausnahmen nicht pflanzenpasspflichtig
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der Pflanzenpass muß für drei Jahre aufbewahrt werden
Der Pflanzenpass im Detail
Geltungsbereich
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die Europa-Flagge (blau mit gelben Sternen, oder Schwarz/weiß) oben links
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das Wort Plant Passport – oder Pflanzenpass im deutschen Sprachraum oben rechts
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unter A: der botanische Name der Pflanze
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unter B: die Pflanzenpassnummer
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unter C: eine Bezeichnung zur Nachverfolgung (z. B. Rechnungsnummer)
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unter D: das Herkunftsland
Aufbewahrungspflicht
Mißverständliches – ein Klärungsversuch
„Verbringen“ – was bedeutet das?
Für wen ist das ganze relevant?
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jeder der seine Pflanzen direkt an den Endkunden verkauft braucht keinen Pflanzenpass. Das kann ein Gärtner auf dem Marktstand sein, ein Kakteensammler, der seine Pflanzen auf einer Kakteenbörse anbietet, ein Bauer der Gemüsejungpflanzen im Hofladen verkauft, oder ein Gartencenter. Faustregel: kann ich meinem Kunden in die Augen schauen, die Pflanze in die Hand drücken (bitte vorsichtig bei Kakteen!) – dann ist kein Pflanzenpass nötig. Für unsere Pflanzen die wir im Gewächshaus verkaufen gibt es keinen Pflanzenpass.
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Speditionen oder Paketdienste
Unternehmer oder Privatperson?
Sofortige Umsetzung nicht in Sicht
Was ist jetzt zu tun?
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keine Panik – speziell den privaten, nicht gewerblichen Anbietern empfehle ich erstmal eine konkrete und schriftliche Aussage der zuständigen Behörden abzuwarten (es ist nicht ausgeschlossen, das der Geltungsbereich doch nur auf das gewerbliche beschränkt wird – und ich habe den Satz gelesen: „Die Aktualisierung von Detaildaten kann bis spätestens 13. März 2020 nachgereicht werden“.)
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bei der Landesbehörde anklopfen und erfragen, ob und wie eine Pflanzenpassnummer vergeben wird
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künftig beim verbringen von Pflanzen den Pflanzenpass anbringen
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Pflanzenpass für drei Jahre nach Erhalt aufbewahren.
Zusammenfassung
Obacht für alle
Entwarnung
Fragen zum Pflanzenpass?
Update
Shownotes:
Baden-Württemberg
Regierungspräsidium Stuttgart
Pflanzenschutzdienst
Postfach 80 07 09, 70507 Stuttgart
Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart
Tel.: 0711 904-13000; Fax: 0711 904-11190
E-Mail: Abteilung3@rps.bwl.de
www.rp.baden-wuerttemberg.de
Bayern
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Pflanzenschutz
Lange Point 10, 85354 Freising
Tel.: 08161 71-0; Fax: 08161 71-5735
E-Mail: ips@LfL.bayern.de
www.LfL.bayern.de/ips
Berlin
Pflanzenschutzamt Berlin
Mohriner Allee 137, 12347 Berlin
Tel.: 030 700006-0; Fax: 030 700006-255
E-Mail: pflanzenschutzamt@senuvk.berlin.de
https://www.berlin.de/senuvk/pflanzenschutz/pflanzenschutzamt
Brandenburg
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)
Pflanzenschutzdienst
Müllroser Chaussee 54, 15236 Frankfurt/Oder
Tel.: 0335 560-2101; Fax: 0335 560-2113
E-Mail: psdwarnhinweise@LELF.brandenburg.de
www.lelf.brandenburg.de
Bremen
Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVET)
Pflanzenschutzdienst
Lötzener Str. 3, 28207 Bremen
Tel.: 0421 361-89204, Fax: 0421 361-16644
E-Mail: office.pshb@lmtvet.bremen.de
www.lmtvet.bremen.de
Hamburg
Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
Pflanzengesundheitskontrolle, Pflanzenschutzamt Hamburg, Pflanzenschutzdienst
Brennerhof 123, 22113 Hamburg
Tel.: 040 42841-5203, Fax: 040 42841-5290
E-Mail: pflanzengesundheit@bwvi.hamburg.de
www.hamburg.de/wirtschaft/service-pflanzenschutz
Hessen
Regierungspräsidium Gießen
Pflanzenschutzdienst (Dez:51.4)
Schanzenfeldstr. 8-10, 35578 Wetzlar
Tel.: 0641 303 5227,
Fax: 0641 327 644 504
Email: psd-wetzlar@rpgi.hessen.de
www.pflanzenschutzdienst.rp-giessen.de
Mecklenburg-Vorpommern
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF)
Abt. 4: Pflanzenschutzdienst
Graf-Lippe-Str. 1, 18059 Rostock
Tel.: 0381 4035-0, Fax: 0381 4922 665
E-Mail: pflanzenschutzdienst@lallf.mvnet.de
www.lallf.de
Niedersachsen
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Pflanzenschutzamt (Hannover)
Postfach 91 08 10, 30428 Hannover
Wunstorfer Landstraße 9, 30453 Hannover
Tel.: 0511 4005-0; Fax: 0511 4005-2120
E-Mail: pflanzenschutzamt@lwk-niedersachsen.de
www.lwk-niedersachsen.de
Nordrhein-Westfalen
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Pflanzenschutzdienst
Gartenstraße 11, 50765 Köln-Auweiler
Tel.: 0221 5340-401, Fax: 0221 5340-402
E-Mail: pflanzenschutzdienst@lwk.nrw.de
www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/pflanzenschutz
Rheinland-Pfalz
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Stiftsstraße 9
55116 Mainz
Telefon: 06131 / 16-0
Telefax: 06131 / 16-2100
E-Mail: poststelle@mwvlw.rlp.de
www.mwvlw.rlp.de
Saarland
Landwirtschaftskammer für das Saarland
Pflanzenschutzdienst
In der Kolling 11, 66450 Bexbach
Tel.: 06826 82895-0; Fax: 06826 82895-60
E-Mail: poststelle@lwk-saarland.de
www.lwk-saarland.de/pflanze
Sachsen
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Abt. 7 – Pflanzliche Erzeugung
Postfach 54 01 37, 01311 Dresden
Waldheimer Straße 219, 01683 Nossen
Tel.: 035242 631 0; Fax: 035242 631 7099
E-Mail: abt7.lfulg@smul.sachsen.de
www.smul.sachsen.de/lfulg
Sachsen-Anhalt
Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG)
Dezernat 23 – Pflanzenschutz
Strenzfelder Allee 22, 06406 Bernburg
Tel.: 03471 334-0; Fax: 03471 334-105
E-Mail: pflanzenschutz@llg.mule.sachsen-anhalt.de
www.llg.sachsen-anhalt.de
Schleswig-Holstein
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Abteilung Pflanzenbau, Pflanzenschutz und Umwelt
Fachbereich 33 – Pflanzenschutz
Grüner Kamp 15-17, 24768 Rendsburg
Tel.: 04331 9453-0, Fax: 04331 9453-389
E-Mail: psd-Rendsburg@lksh.de
www.lksh.de
Thüringen
Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (TLL)
Referat 410 – Pflanzenschutz
Kühnhäuser Straße 101
99090 Erfurt
Tel.: 0361 55068-0, Fax: 0361 55068-140
E-Mail: pflanzenschutz@tll.thueringen.de
www.thueringen.de/th9/tll/pflanzenproduktion/pflanzenschutz
… und ich freu mich auf mehr in Kürze hier vom CactusPodcast!
Über den Autor
im Podcast seit 2019
Blogger seit 2005,
Kaktusgärtner aus Passion - seit 1970,
... in einer Familie von Kaktusgärtnern seit 1822
... und Gärtner in der Blumenstadt Erfurt seit 1685
Hallo Herr Ronning,
danke für Ihre Blumen – ich freu mich, wenn das genau so ankommt, wie es gedacht ist.
Zum Pflanzenpass – da springe ich mal in die Bresche:
der Pflanzenpass dient ausschließlich der Nachvollziehbarkeit der Herkunftskette von Pflanzen für den Quarantänefall. Die Pflanzenschutzbehörden können so Schritt für Schritt nachvollziehen welchem Weg ein möglicher Quarantäneschädling genommen hat.
Ich bin ehrlich gesagt heilfroh, dass wir als Gärtner nicht gezwungen wurden, den ganzen Weg jeder Pflanze nachträglich nachzuvollziehen – denn DAS hätte wirklich ein bürokratisches Moloch nach sich gezogen, das wir nicht hätten bewältigen können. Dafür gibt es in unserer Gärtnerei viel zu viele Pflanzen, die schon viele Jahre hier bei uns leben.
Den Wunsch nach Transparenz als Pflanzenkäufer kann ich nachvollziehen, es gibt ja einen vergleichbaren Ansatz der Herkunftsnachweise bei Fleisch. Allerdings frage ich mich da schon hin und wieder: wie mögen das die kleinen Fleischereien umsetzen – und mit Blick darauf: wenn dass die mitunter winzigen Blumengeschäfte künftig auch machen müssten – da würde mir himmelangst …
Hallo Herr Haage,
mit diesem Beitrag fange ich jetzt mal an. Wie Sie Ihre Website vorantreiben, behutsam auf dem Alten aufbauend und Neues hinzufügen – echt bemerkenswert!
Aber zum Thema: Den Pflanzenpass hab ich als Konsument überhaupt nicht wahrgenommen, bis letzte Woche zwei ganz kleine Kakteen bei mir einziehen wollten (oder mussten). Der Eine aus Holland – vom Erzeuger mit einer nachvollziehbaren ID (direkter Verweis zum Hersteller), der andere mit der ID des letzten Händlers – und damit offenbart sich der Wahnsinn der Bürokratie – ohne Nachweis des Erzeugers. Mit anderen Worten: Wenn die Kettensäge (als Beispiel) in Deutschland zusammenmontiert wird (aus den beiden aus Fernost angelieferten Bestandteilen Kettenblatt und Motor), ein entsprechend größer Karton gewählt wird, um das montierte Gerät in den Verkaufsraum zu stellen, dann darf auch „Made in Germany“ draufgeschrieben werden. Die unmontierte Ware in der kleineren Verpackungseinheit darf nur bspw. „Made in China“ tragen. Und so entpuppt sich das Verwaltungsmonster wieder einmal als Verbraucher“irreführung“, denn wenn Sie einem Großhändler zulierfern und der wiederum anderen Großhändlern zuarbeitet, steht seine ID im Pass und nur da, wo Sie auch direkt den Händler mit Kontakt zum Endkunden beliefern, stehen Sie Im Pass. Ich fühl mich da verarscht, aber noch nicht mal von der Thematik ansich, sondern von Politikern, die ihre Altersabsicherung auf meine Kosten betreiben. Ist bei Wein nicht anders. Als Endkunde interessiert mich doch, woher die Pflanze wirklich kommt und nicht, wer sie verpackt hat. Aber da kritisieren wir Nachdenklichen offenbar den Geldfluss auf einer anderen Ebene…
Also: Gesetz muss (leider), Informationsgehalt für den Endverbraucher zufällig abhängig von ökonomischen Allokationsprozessen. Wieder eine schlechte Lösung der EU auf Kosten steuerzahlender Dummies.
Viele Grüße
Klaus Ronning
Essen
Das Pflanzenpassgesetz gilt für Deutschland. Die Grundlage ist aber eine EU-Verordnung die in allen EU-Staaten umgesetzt werden muß. Wie weit das in anderen Ländern ist habe ich nicht untersucht, vermutlich ist man außerhalb Deutschlands noch nicht so weit fortgeschritten.
Keine Privatperson ist m. E. verpflichtet, von einem Verkäufer einen Pflanzenpass einzufordern, die Passpflicht liegt immer beim Verkäufer.
Und die Signale aus der Arbeitsgruppe klingen für den Privatbereich immer weiter nach Entspannung. Allerdings habe ich noch keine greifbare Info bekommen, die ich hier kundtun kann.
Also weiter abwarten…
So als Privatperson, die überall aus der EU Pflanzen kauft und in Deutschland lebt, frage ich mich nun: Muss ich meine Händler nun auffordern sich eine Nummer geben zu lassen? Existiert die Umsetzung des Gesetzes überhaupt so in anderen Ländern? Oder betrifft die Ausstellung des Passes nur deutsche Händler? Dann wäre ja die Umsetzung meiner Meinung nach ziemlich hinfällig…aber wie Sie schon so schön gesagt haben, abwarten und Tee trinken. Hoffentlich dreht sich bei diesem Thema noch einiges!