ausgebauertDas Bundesverfassungsgericht hat entschieden.

Am 3. Februar haben die höchsten Richter im Lande das sogenannte Absatzfondsgesetz für verfassungswidrig und nichtig erklärt.
Sicher werden da einige kleine und auch größere Landwirtschaftsbetriebe jubilieren, schließlich musste jeder in den Absatzfond einzahlen, egal ob ein direkter „persönlicher Nutzen“ daraus zu ziehen ist, oder nicht. So bleibt ein bisschen mehr Geld in der Kasse, wenigstens kurzfristig betrachtet.
Recht auf BlumenNicht jeder Bauer, Bäcker, Fleischer oder Gärtner ist sich darüber im klaren, welche finalen Konsequenzen dieses Urteil nach sich ziehen wird.
Das aus für CMA und ZMP wird nur schleichend für die Branche zu spüren sein. Die CMA (Centrale Marketing Agentur), der Riese der für Butter, Friedhof, Milch, Gärtnermarkt, Pilze, Hofladen, Rindfleisch und ein Recht auf Blumen Werbung macht, wird in Kürze nicht mehr sein, wenn es nach dem Willen der Verfassungsrichter geht.

Milchwerbung CMA

Auch wir haben jedes Jahr hübsch eingezahlt. Die Zahlung hat auch manchmal weh getan, denn ein Projekt für Kakteengärtner hat es nie gegeben. Aber das ist der Grundgedanke einer Solidargemeinschaft, nicht jeder der einzahlt kann auch davon partizipieren – obwohl ich sicher bin, auch unsere Zeit wäre gekommen, eine gute Idee zur richtigen Zeit – aber dazu muss es auch die CMA noch geben – für die Kakteengärtner ebenso wie die Straußenfarmer.
Auch für den Verbraucher werden künftig wichtige Informationen, oder einfach witzige Ideen ausfallen. So wird in Zukunft Alleine kochen doch wieder doof sein.
Ich weiß, sowohl der Zentralverband Gartenbau, der Bauernverband, aber auch die Politik daran arbeiten, eine zukunftstaugliche Lösung zu finden, an dem Urteil der Verfassungsrichter traut vermutlich keiner zu kratzen.

P. S. Noch während ich dies schreibe, geht die Webseite www.cma-marketing.de offline.

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