Staat im Staate!  … es grummelt in mir – und am anderen Ende des Telefon grummelt es auch.

Eigentlich sollte ich doch heute ganz viel über gut ausgeführten Pflanzenschutz lernen – und ein bisschen über deutsche Gesetze und Richtlinien. Statt dessen lerne ich den deutschen Amtsschimmel kennen und verpasse einiges über Abstandsregeln zu Hecken und Oberflächengewässern und fast alles über thermische Unkrautbekämpfung.

Am Montag dieser Woche ist eine Sendung mit Pflanzen für uns angekommen – also schon vor vier Tagen. Die Einfuhrdokumente haben wir von langer Hand akribisch vorbereitet.

Heute, am Freitag stellt ein Beamter fest: ‚da sind Pflanzen in dem Container die nicht auf der Einfuhrgenehmigung stehen.‘

Keine Papiere? – Keine Einfuhr!

„Wir müssen die Pflanzen beschlagnahmen“.

Klar! denke ich. Liegt ja auf der Hand. Wenn die Richtlinien nicht erfüllt sind, dann ist das so.

Und gleichzeitig: ‚verdammt! Zwei wissenschaftlich/staatlichen Institutionen haben da was übersehen und letztlich ist es auch mir durchgerutscht.
Aber: der Beamte hat recht – konstatiere ich. So ein Mist!

… ich lerne weiter …

Nach einigen Stunden folgt die Frage: „In welche Erde müssen die Pflanzen gesetzt werden?“

Wie bitte?
Kümmert sich der Zoll inzwischen höchst selbst um beschlagnahmte Pflanzen?

Kopfschüttel!

 


Nein, macht der Zoll nicht.

Dennoch ungehört bleibt mein Versuch, die schönen beschlagnahmten Pflanzen wenigstens in das neu gemachte Sukkulentenrevier des uns nächstgelegenen Botanischen Gartens in Jena einzuquartieren.

Und um 22 Uhr wird entschieden: vor Montag kann nicht mehr abgefertigt werden, weil – eigentlich ist eine andere Dienststelle zuständig.

Freitag der 13.

Ach so.

Über den Autor

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... in einer Familie von Kaktusgärtnern seit 1822

... und Gärtner in der Blumenstadt Erfurt seit 1685