Besuch vom Amt
Gestern war das Umweltamt da. Bisher dachte ich, der Umgang mit dem Finanzamt hätte das höchste Frustpotential, nun bin ich nicht mehr sicher.
Aber der Reihe nach:
Im September verlor eine Autofahrerin des nachtens die Kontrolle über Ihren kleinen Corsa, kam von der Straße ab und brachte zwei 6m hohe Fichten nebst Gartenzaun zu Fall. Die Ruinen sollten nun beim Zaunaufbau final gefällt und in 2 Jahren via Kamin noch sinnvoll genutzt werden.
Der Unfall war ärgerlich, weil die Bäume eigentlich schön waren, aber mehr war nicht zu sagen.
Eigentlich….
Vor einiger Zeit bekamen wir den Tip, dass es doch nicht so einfach ist. Die Stadt Erfurt hat eine Baumsatzung. Da will das Umweltamt mitreden.
Und das hat es nun getan.
Die Bäume wurden von Nachbar Wilfried vor ca. 20 Jahren aus Samen gezogen und sollten als Weihnachtbäume jedes Jahr Freude machen. Irgendwie ist die Sache aus dem Ruder gelaufen, es waren zu viele und die sind gewachsen.
Nach dem Unfall hatte es sich dann auch fast erübrigt, die letzten 2 verbleibenden ansehnliche Exemplare sollen dieses Jahr die Predigerkirche zu Weihnachten schmücken.
Damit die Predigerkirche die versprochenen Bäume bekommen kann, bedarf es in Erfurt einer Fällgenehmigung. Und 42,50 € Gebühr (mindestens), dann noch eine Nachpfanzung oder 125 € in die Stadtkasse. Weil die Bäume schon mehr als 30 cm Stammumfang haben ( nicht Durchmesser!) Für die Unfallbäume wäre dem Amt die Strafzahlung am liebsten. Zahlt ja eh die Versicherung, so der Kommentar – klasse Einstellung!
Dann ist da noch ein Nussbaum, der ggf. in ein paar Jahren an Altersschäche auseinanderbricht, den haben wir mit aufnehmen lassen haben. Bei den Gebühren und dem aroganten Umgang will ich die Brüder vom Amt so schnell nicht wieder auf dem Hof haben. Nun hat der Nussbaum 2,80m Umfang, da sind 3 kleine Bäume nachzupflanzen (für jeden angefangenen Meter)
Mein sonst aufgeschlossener Umgang mit dem Umweltschutz hat heute einen ordentlichen Knacks gekommen.
Den Einwand, das in den letzten 5 Jahren etliche Bäume auf dem Grundstück gepflanzt wurden, wurde abgeschmettert, die Nachpflanzung heisst Nachpfanzung, weil es erst nach dem Fällen geschiet. Der Umstand, dass man schon ein paar Jahre vor der Fällung Gedanken um die Gestaltung macht, ist im Gesetz nicht vorgesehen. Für den Nussbaum z.B. wurde ein Ginko gepflanzt, damit der Standort dann nicht so kahl ist.
Liebe Stadt, ich frage mich, was Ihr mit Eurer Baumsatzung erreichen wollt, ausser die Arbeitsplätze für ein paar Paragraphenreiter und die Strafzahlungen.
Ich für meinen Teil schaue nun sehr kritisch, ob die kleinen nachwachsenden Bäume wirklich groß werden sollen und so in Euern “Bestandsschutz” fallen oder ob es nicht in paar Büsche auch tun, auf den Ihr dann nicht die Hände habt.
Nach Eurer Theorie hat man ja irgendwann ein Waldgrundstück, wenn man für die großen Bäume immer viele kleine nachpflanzen muß – oder man zahlt halt…
Interessant waren auch die Reaktionen aller, mit denen ich bis jetzt meine Geschichte geteilt habe. Durch die Bank weg gab zwar Verständnis für die Bäume und dass gerade große, würdevolle Exemplare nicht einfach abgesägt werden können, aber im selben Atemzug auch Unverständnis oder eine eigene Geschichte mit dem schwierigen Umgang mit dem Umweltamt. Da war keiner, der das Vorgehen der Stadt gutheisst.
Irgendwie hab ich das Gefühl, dass ist nicht bis zu Ende gedacht…




























